Wir führen in unserer Praxis betriebsmedizinische Untersuchungen für die meisten berufsbedingten Gefährdungen durch. Hierzu zählen z.B.
- Lärmuntersuchungen – G20
- Sehteste für Fahr- und Steuertätigkeiten und Bildschirmarbeitsplätze – G25 + G 37
- Untersuchung der Atemschutztauglichkeit – zB. Für Feuerwehrler – G 26
- Infektionsgefährdung – z.B. für Mitarbeiter in Gesundheitsberufen – G 42
- Absturzgefahren – G 41
- Hautschädigungen – G24
- Schweißrauche – G 39
In den meisten Fällen werden die Kosten vom Betrieb übernommen.
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§43) für Beschäftigte in der Gastronomie